Login für Veranstalter

Veranstalter können sich auf diesen Seiten online

  • als neuer Anbieter bei der ZFL registrieren oder
  • als bereits registrierter Anbieter erneut anmelden, um Ihre Firmendaten und Passwort zu ändern oder Veranstaltungen zur Anerkennung durch die ZFL zu melden
  • Ihre Veranstaltungen zur Anerkennung durch die ZFL registrieren lassen

Bitte beachten Sie vor Registrierung die Kriterien zur Anerkennung von Veranstaltungen durch die ZFL.

Sollten Sie Fragen oder Probleme bei der Online-Registrierung haben, nutzen Sie bitte die in das Programm integrierte Hilfe. Natürlich können Sie uns auch gerne per E-Mail unter j.haeseler@go.gdch.de kontaktieren.

Gebühren

Folgende Bearbeitungsgebühren werden pro Antrag erhoben:

  • 100,00 EURO (zzgl. MwSt.) für Veranstaltungen mit einem Veranstaltungstag
  • 50,00 EURO (zzgl. MwSt.) für jeden weiteren Veranstaltungstag

Eine entsprechende Rechnung bekommen Sie nach Antragsstellung von uns zugeschickt.

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Antrags erst nach Zahlung der Gebühr erfolgt.

Rabattsystem

Wir bieten folgende Rabatte in Form einer Rückvergütung auf die Zertifizierungsgebühren für das jeweilige Jahr (Verrechnungzeitraum) an:

  • Veranstaltern, die mehr als 10 Veranstaltungen pro Jahr zur Anerkennung einreichen, wird 5 % Rückvergütung auf die bereits bezahlte Zertifizierungsgebühren gewährt
  • Veranstaltern, die mehr als 25 Veranstaltungen pro Jahr zur Anerkennung einreichen, wird 10 % Rückvergütung auf Zertifizierungsgebühren gewährt
  • Veranstaltern, die mehr als 50 Veranstaltungen pro Jahr zur Anerkennung einreichen, wird 15 % Rückvergütung auf die Zertifizierungsgebühren gewährt

Kriterien

Die Anerkennung einer Veranstaltung setzt voraus, dass die zu vermittelnden Inhalte

  • den Zielen der beruflichen Fortbildung aus fachlicher Sicht genügen
  • die Maßnahmen grundsätzlich öffentlich bzw. öffentlich zugänglich sind

Die Evaluierung erfolgt auf Antrag des Veranstalters. Dieser sollte in der Regel mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Im Antrag ist der/die Verantwortliche für die Durchführung der Veranstaltung zu benennen. Die Anträge werden online bei der ZFL eingereicht. Dem Antrag ist das Programm der Veranstaltung beizufügen. Sollte dieses noch nicht vorliegen, kann auch auf Grundlage eines Planungsentwurfes eine erste Bewertung erfolgen.

Anerkannte Maßnahmen/Punktesystem

Der Erteilung des Fortbildungszertifikats können grundsätzlich solche Fortbildungsmaßnahmen der Kategorien 1a bis 3b zugrunde gelegt werden, welche vor ihrer Durchführung von Zertifizierungsstelle für die Fortbildung von Lebensmittelchemikern anerkannt worden sind. Die Liste der anerkannten Veranstaltungen wird wöchentlich aktualisiert. Über diese Übersicht können Sie die Informationen und Details zu den bereits anerkannten Seminaren, Veranstaltungen oder anderen Maßnahmen zur Fortbildung, die sich bereits in unserer Datenbank befindet, einsehen.

Ist eine von Ihnen bereits besuchte Veranstaltung dabei? Dann fällt die Gutschrift auf Ihrem Fortbildungskonto leicht. Wenn nicht, können Sie Ihre Fortbildungsmaßnahme auch selbst bei uns über Ihr Fortbildungskonto melden. Derartige Fortbildungsmaßnahmen und die Tagungen im Ausland (Kat. 3b) werden anerkannt, wenn sie den Voraussetzungen des Evaluierungsschemas der ZFL ihrem Wesen nach entsprechen. Die Notwendigkeit einer vorherigen Anerkennung kann entfallen. Das Zertifizierungsverfahren kann nur durchgeführt werden, wenn Sie das Veranstaltungsprogramm/die Einladung (mit dem zeitlichen Ablauf) an der dafür vorgesehenen Stelle als Dateianhang anfügen.

Die Fortbildungsmaßnahmen werden mit Punkten bewertet. Grundeinheit für die Fortbildungsaktivitäten ist eine 30-minütige Fortbildungseinheit (FE). Für jede zertifizierte Fortbildungseinheit gibt es einen Punkt.

Eine Übersicht der Kategorien von Fortbildungsmaßnahmen sowie der Punkte und der dazu erforderlichen Nachweise finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:

Kategorie Veranstaltungsart Punkte Nachweis
1a Online-Veranstaltung: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Kleingruppenarbeit, praktische Übungen) 1 Punkt pro FE max. 15 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt bei positiver Erfolgskontrolle
Teilnahmebescheinigung ggf. Prüfungszeugnis
1b siehe 1a, Teilnahme in Präsenz Es gibt 3 Bonuspunkte für die Teilnahme in Präsenz.
2 Zusatzpunkte bei positiver Erfolgskontrolle
Teilnahmebescheinigung ggf. Prüfungszeugnis
2a Online-Veranstaltung: Vortrag, Seminar, Diskussion 0,5 Punkt pro FE max. 9 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt bei positiver Erfolgskontrolle
Teilnahmebescheinigung ggf. Prüfungszeugnis
2b siehe 2a, Teilnahme in Präsenz Es gibt 3 Bonuspunkte für die Teilnahme in Präsenz.
2 Zusatzpunkte bei positiver Erfolgskontrolle
Teilnahmebescheinigung ggf. Prüfungszeugnis
3a Tagungen und Kongresse (national/international): Teilnahme online 3,5 Punkte pro 1/2 Tag bzw. 7 Punkte pro Tag Teilnahmebescheinigung Veranstaltungsprogramm (bei Veranstaltungen im Ausland)
3b Tagungen und Kongresse (national/international): Teilnahme in Präsenz Es gibt 3 Bonuspunkte für die Teilnahme in Präsenz. Teilnahmebescheinigung Veranstaltungsprogramm (bei Veranstaltungen im Ausland)
4 Wissenschaftliche Veröffentlichungen, Vorträge, Poster und Tagungsbeiträge - ohne Peer-reviewed-Verfahren
1. Erstautoren erhalten je 6 Punkte 2. Co-Autoren erhalten je 4 Punkte zusätzlich zu den Punkten für die Teilnahme (Die Punktevergabe ist bei Mehrfachpräsentationen nur einmal möglich.)
- mit Peer-reviewed-Verfahren:
2 Bonuspunkte
Bescheinigung über Vortrags-Posterannahme, Abstract

Ein Fortbildungszertifikat wird erteilt, wenn der/die Lebensmittelchemiker/in innerhalb der letzten zwei Jahre 80 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert hat.

In der Pandemie-Zeit ab März 2020 bis zum Ende der Pandemie-Zeit (Beschluss des Bundestags) wird der Zeitraum auf drei Jahre ausgedehnt.

Ihre Fortbildungsaktivitäten müssen in mindestens vier der u. a. Bereiche durchgeführt worden sein. Diese Bereiche sind von besonderer Bedeutung für Fachkräfte im Bereich Lebensmittelchemie:

  • Analytik
  • Chemie
  • Ernährung
  • Hygiene/Mikrobiologie
  • Lebensmittelrecht
  • Qualitätsmanagement/Risikomanagement
  • Toxikologie
  • Technologie
  • sonstige berufsbezogene Bereiche sind im Einzelfall durch die ZFL zu bewerten

FAQ für Veranstalter

1. Was ist die Zertifizierungsstelle für die Fortbildung von Lebensmittelchemiker/innen (ZFL)?

Die ZFL ist eine eigenständige, fachlich unabhängige Einrichtung innerhalb der Gesellschaft Deutscher Chemiker e. V. (GDCh) getragen, durch die Lebensmittelchemische Gesellschaft - Fachgruppe in der GDCh.

Ziel ist es, gute wissenschaftliche Praxis in den Aufgabengebieten von Fachkräften im Bereich Lebensmittelchemie sowie die berufliche Fortbildung zu fördern und ein transparentes, unabhängiges System zur Evaluierung und Dokumentation der Fortbildung zur Verfügung zu stellen.

Veranstalter im Bereich Lebensmittelchemie und verwandter Bereiche können Ihre Veranstaltungen von der ZFL anerkennen lassen. Diese werden nach einem, vom wissenschaftlichen Beirat der ZFL erarbeiteten, einheitlichen Punktesystem bewertet. Den Veranstaltungen wird dann als Ergebnis der Evaluierung eine entsprechende Anzahl an Fortbildungspunkten zugeordnet.

Veranstaltungsteilnehmer können bei der ZFL ihre absolvierten Veranstaltungen in einem Fortbildungskonto dokumentieren und das freiwillige Fortbildungszertifikat -zum Nachweis kontinuierlicher Weiterbildung- erwerben.

2. Warum wurde die ZFL ins Leben gerufen?

Die ZFL wurde aufgrund der gestiegenen fachlichen Anforderungen und zu erwartender rechtlicher Vorgaben zur Zertifizierung der beruflichen Fortbildung von Lebensmittelchemiker/innen ins Leben gerufen.

Rechtliche Vorgaben zur Fortbildung existieren bereits lange in einigen Berufsgruppen, z. B. bei Ärzt/innen, Lebensmittelkontrolleur/innen, Veterinärmediziner/innen oder Architekt/innen und Stadtplaner/innen. Andere Berufsgruppen, z. B. Apotheker/pharmazeutisches Personal haben zunächst ein freiwilliges Fortbildungszertifikat eingeführt, um die Möglichkeit zu schaffen, die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen systematisch zu dokumentieren.

Aufgrund dieser Entwicklungen geht die Lebensmittelchemische Gesellschaft davon aus, dass es in Zukunft auch für Lebensmittelchemiker/innen rechtliche Vorgaben zur Fortbildung geben werden.

Aus diesem Grund wurde die ZFL ins Leben gerufen. Mit dieser eigenständigen, fachlich unabhängigen Einrichtung soll ein einheitliches System der Bewertung und Zertifizierung von berufsrelevanten Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Mit der Möglichkeit des Erwerbs eines zunächst freiwilligen Fortbildungszertifikates soll für Lebensmittelchemiker die Möglichkeit geschaffen werden, professionell zu dokumentieren, dass sie ihr Wissen kontinuierlich auf dem neuesten Stand halten.

3. Gibt es eine Frist für das Einreichen eines Antrages zur Anerkennung einer Veranstaltung bei der ZFL?

Die Veranstaltung sollte online spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der ZFL gemeldet werden. So können wir Ihnen rechtzeitig einen entsprechenden Bescheid zusenden und Sie können Ihre Teilnehmer vor der Veranstaltung über die Anerkennung und die jeweilige Punkteanzahl informieren.

4. Muss bei der Meldung einer Veranstaltung das Programm beigefügt werden?

Bitte fügen Sie dem Antrag das Programm der Veranstaltung bei. Sollte dieses noch nicht vorliegen, kann auch auf Grundlage eines Planungsentwurfes eine erste Bewertung erfolgen. Folgende Angaben sind für eine Bewertung allerdings zwingend notwendig:

  • das wissenschaftliche Programm mit den entsprechenden Themen
  • die Veranstaltungsleitung und Referenten inkl. Angabe der Qualifikation
  • die zeitliche Einteilung der Veranstaltung

5. Welche Gebühren fallen für die Anerkennung einer Veranstaltung an?

Folgende Bearbeitungsgebühren werden pro Antrag erhoben:

  • 100,00 EURO (zzgl. MwSt.) für Veranstaltungen mit einem Veranstaltungstag
  • 50,00 EURO (zzgl. MwSt.) für jeden weiteren Veranstaltungstag

Eine entsprechende Rechnung bekommen Sie nach Antragsstellung von uns zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Antrags erst nach Zahlung der Gebühr erfolgt.

6. Wie werden die Veranstaltungen evaluiert?

Die Veranstaltungen werden nach einem vom wissenschaftlichen Beirat der ZFL erarbeiteten einheitlichen Punktesystem bewertet.

7. Wie müssen die Teilnahmebescheinigungen und/oder Prüfungszeugnisse gestaltet sein?

Für die Gestaltung der Teilnahmebescheinigungen und/oder Prüfungszeugnisse gibt es keine besonderen Vorgaben. Allerdings sollten diese als Hinweis auf die Anerkennung die folgenden Angaben enthalten:

  • ZFL - Logo oder Hinweis: "Anerkannt durch die ZFL"
  • die entsprechende Punkteanzahl

Beispielsweise: "Anerkannt durch die ZFL mit 30 Punkten."

Ihre Teilnehmer werden die Bescheinigungen als Nachweis bei der ZFL einreichen. Die ZFL kann so die Veranstaltung bei Verbuchung auf das entsprechende Fortbildungskonto eindeutig zuweisen und die Punktevergabe prüfen.

8. Wie lange müssen die Teilnehmerlisten archiviert werden?

Bitte bewahren Sie die Teilnehmerlisten mindestens 2 Jahre auf. In diesem Zeitraum kann die Teilnahme an der Veranstaltung auf das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet werden. Sollte ein Teilnehmer ausnahmsweise keine Teilnahmebescheinigung vorlegen können, kann ggf. auch mit Hilfe der Teilnehmerlisten der Nachweis der Teilnahme erbracht werden.