Login für Teilnehmer

Hier können Sie online ein Fortbildungskonto eröffnen oder sich als bereits registrierter Teilnehmer anmelden um Ihre Kontaktdaten zu ändern oder die absolvierten Veranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen in dem Fortbildungskonto zu erfassen.

Bitte reichen Sie dabei die erforderlichen Unterlagen wie Teilnahmebestätigung, Zertifikat, Prüfungszeugnis, Bestätigung über wissenschaftliche Veröffentlichung, Abstract etc. mit ein. Ihre Belege werden durch die ZFL individuell auf Anerkennung bearbeitet. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung oder Ablehnung der von Ihnen angegebenen Maßnahmen.

Bitte beachten Sie, dass zum Erwerb des Fortbildungszertifikates nur die von der ZFL anerkannten Veranstaltungen und weitere Fortbildungsmaßnahmen herangezogen werden können.

Über das Fortbildungskonto können Sie jeder Zeit Ihren Punktestand abrufen und sich informieren in welchen Zeiträumen bzw. Bereichen und wie viele Punkte zu erzielen sind, um das freiwillige Fortbildungszertifikat zu erwerben.

Gebühren

  • Das Eröffnen und das Führen des Fortbildungskontos ist kostenlos
  • Für die Ausstellung des freiwilligen Fortbildungszertifikats berechnet die ZFL eine Bearbeitungsgebühr von 60,00 EURO (zzgl. MwSt)
  • Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgt nach der Beantragung des Fortbildungszertifikats per Rechnung. Die Rechnung wird Ihnen mit dem erstellten Fortbildungszertifikat zugeschickt

Teilnahmebedingungen

Anerkannte Maßnahmen/Punktesystem

Der Erteilung des Fortbildungszertifikats können grundsätzlich solche Fortbildungsmaßnahmen der Kategorien 1a bis 3b zugrunde gelegt werden, welche vor ihrer Durchführung von Zertifizierungsstelle für die Fortbildung von Lebensmittelchemikern anerkannt worden sind. Die Liste der anerkannten Veranstaltungen wird wöchentlich aktualisiert. Über diese Übersicht können Sie die Informationen und Details zu den bereits anerkannten Seminaren, Veranstaltungen oder anderen Maßnahmen zur Fortbildung, die sich bereits in unserer Datenbank befindet, einsehen.

Ist eine von Ihnen bereits besuchte Veranstaltung dabei? Dann fällt die Gutschrift auf Ihrem Fortbildungskonto leicht. Wenn nicht, können Sie Ihre Fortbildungsmaßnahme auch selbst bei uns über Ihr Fortbildungskonto melden. Derartige Fortbildungsmaßnahmen und die Tagungen im Ausland (Kat. 3b) werden anerkannt, wenn sie den Voraussetzungen des Evaluierungsschemas der ZFL ihrem Wesen nach entsprechen. Die Notwendigkeit einer vorherigen Anerkennung kann entfallen. Das Zertifizierungsverfahren kann nur durchgeführt werden, wenn Sie das Veranstaltungsprogramm/die Einladung (mit dem zeitlichen Ablauf) an der dafür vorgesehenen Stelle als Dateianhang anfügen.

Die Fortbildungsmaßnahmen werden mit Punkten bewertet. Grundeinheit für die Fortbildungsaktivitäten ist eine 30-minütige Fortbildungseinheit (FE). Für jede zertifizierte Fortbildungseinheit gibt es einen Punkt.

Eine Übersicht der Kategorien von Fortbildungsmaßnahmen sowie der Punkte und der dazu erforderlichen Nachweise finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:

Kategorie Veranstaltungsart Punkte Nachweis
1a Online-Veranstaltung: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Kleingruppenarbeit, praktische Übungen) 1 Punkt pro FE max. 15 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt bei positiver Erfolgskontrolle
Teilnahmebescheinigung ggf. Prüfungszeugnis
1b siehe 1a, Teilnahme in Präsenz Es gibt 3 Bonuspunkte für die Teilnahme in Präsenz.
2 Zusatzpunkte bei positiver Erfolgskontrolle
Teilnahmebescheinigung ggf. Prüfungszeugnis
2a Online-Veranstaltung: Vortrag, Seminar, Diskussion 0,5 Punkt pro FE max. 9 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt bei positiver Erfolgskontrolle
Teilnahmebescheinigung ggf. Prüfungszeugnis
2b siehe 2a, Teilnahme in Präsenz Es gibt 3 Bonuspunkte für die Teilnahme in Präsenz.
2 Zusatzpunkte bei positiver Erfolgskontrolle
Teilnahmebescheinigung ggf. Prüfungszeugnis
3a Tagungen und Kongresse (national/international): Teilnahme online 3,5 Punkte pro 1/2 Tag bzw. 7 Punkte pro Tag Teilnahmebescheinigung Veranstaltungsprogramm (bei Veranstaltungen im Ausland)
3b Tagungen und Kongresse (national/international): Teilnahme in Präsenz Es gibt 3 Bonuspunkte für die Teilnahme in Präsenz. Teilnahmebescheinigung Veranstaltungsprogramm (bei Veranstaltungen im Ausland)
4 Wissenschaftliche Veröffentlichungen, Vorträge, Poster und Tagungsbeiträge - ohne Peer-reviewed-Verfahren
1. Erstautoren erhalten je 6 Punkte 2. Co-Autoren erhalten je 4 Punkte zusätzlich zu den Punkten für die Teilnahme (Die Punktevergabe ist bei Mehrfachpräsentationen nur einmal möglich.)
- mit Peer-reviewed-Verfahren:
2 Bonuspunkte
Bescheinigung über Vortrags-Posterannahme, Abstract

Ein Fortbildungszertifikat wird erteilt, wenn Lebensmittelchemiker/in innerhalb der letzten zwei Jahre 80 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert hat.

In der Pandemie-Zeit ab März 2020 bis zum Ende der Pandemie-Zeit (Beschluss des Bundestags) wird der Zeitraum auf drei Jahre ausgedehnt.

Ihre Fortbildungsaktivitäten müssen in mindestens vier der u. a. Bereiche durchgeführt worden sein. Diese Bereiche sind von besonderer Bedeutung für Fachkräfte im Bereich Lebensmittelchemie:

  • Analytik
  • Chemie
  • Ernährung
  • Hygiene/Mikrobiologie
  • Lebensmittelrecht
  • Qualitätsmanagement/Risikomanagement
  • Toxikologie
  • Technologie
  • sonstige berufsbezogene Bereiche sind im Einzelfall durch die ZFL zu bewerten

FAQ für Veranstalter

1. Was ist die Zertifizierungsstelle für die Fortbildung von Lebensmittelchemiker/innen (ZFL)?

Die ZFL ist eine eigenständige, fachlich unabhängige Einrichtung innerhalb der Gesellschaft Deutscher Chemiker e. V. (GDCh) getragen, durch die Lebensmittelchemische Gesellschaft - Fachgruppe in der GDCh.

Das Ziel ist es, gute wissenschaftliche Praxis in den Aufgabengebieten von Fachkräften im Bereich Lebensmittelchemie sowie die berufliche Fortbildung zu fördern und ein transparentes, unabhängiges System zur Evaluierung und Dokumentation der Fortbildung zur Verfügung zu stellen.

Veranstalter im Bereich Lebensmittelchemie und verwandter Bereiche können Ihre Veranstaltungen von der ZFL anerkennen lassen. Diese werden nach einem, vom wissenschaftlichen Beirat der ZFL erarbeiteten, einheitlichen Punktesystem bewertet. Den Veranstaltungen wird dann als Ergebnis der Evaluierung eine entsprechende Anzahl an Fortbildungspunkten zugeordnet.

Veranstaltungsteilnehmer können bei der ZFL ihre absolvierten Veranstaltungen in einem Fortbildungskonto dokumentieren und das freiwillige Fortbildungszertifikat -zum Nachweis kontinuierlicher Weiterbildung- erwerben.

2. Warum wurde die ZFL ins Leben gerufen?

Die ZFL wurde aufgrund der gestiegenen fachlichen Anforderungen und zu erwartender rechtlicher Vorgaben zur Zertifizierung der beruflichen Fortbildung von Lebensmittelchemiker/innen ins Leben gerufen.

Rechtliche Vorgaben zur Fortbildung existieren bereits in einigen Berufsgruppen, wie z.B. bei Ärzt/innen, Lebensmittelkontrolleur/innen, Veterinärmediziner/innen oder Architekt/innen und Stadtplaner/innen. Andere Berufsgruppen, z. B. Apotheker/pharmazeutisches Personal, haben zunächst ein freiwilliges Fortbildungszertifikat eingeführt, um die Möglichkeit zu schaffen, die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen systematisch zu dokumentieren.

Aufgrund dieser Entwicklungen geht die Lebensmittelchemische Gesellschaft davon aus, dass es in Zukunft auch für Lebensmittelchemiker/innen rechtliche Vorgaben zur Fortbildung geben werden.

Aus diesem Grund wurde die ZFL ins Leben gerufen. Mit dieser eigenständigen, fachlich unabhängigen Einrichtung soll ein einheitliches System der Bewertung und Zertifizierung von berufsrelevanten Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Mit der Möglichkeit des Erwerbs eines zunächst freiwilligen Fortbildungszertifikates soll für Lebensmittelchemiker/innen die Möglichkeit geschaffen werden, professionell zu dokumentieren, dass sie ihr Wissen kontinuierlich auf dem neuesten Stand halten.

3. Was bringt das freiwillige Fortbildungszertifikat?

Die ZFL gibt Lebensmittelchemiker/innen die Möglichkeit ihre absolvierten und von der ZFL anerkannten Veranstaltungen in einem Fortbildungskonto zu dokumentieren und das freiwillige Fortbildungszertifikat zu erwerben, sofern die vom wissenschaftlichen Beirat der ZFL erarbeiteten Anforderungen für das Fortbildungszertifikat erfüllt sind. So kann professionell dokumentiert werden, dass Fachkräfte im Bereich Lebensmittelchemie ihr Wissen kontinuierlich auf dem neuesten Stand halten.

4. Was sind die Anforderungen für den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates?

Auskunft über die Anforderungen für den Erweb des freiwilligen Fortbildungszertifikats erhalten Sie unter dem Menüpunkt "Bewertungssystem".

5. Welche Veranstaltungen werden auf das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet?

Zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates als Nachweis kontinuierlicher Fortbildung können die durch die Zertifizierungsstelle im Vorfeld anerkannten Veranstaltungen und weiteren Fortbildungsmaßnahmen herangezogen werden. Die Tagungen und Kongresse im Ausland sind ebenfals anrechenbar, wenn sie den Voraussetzungen des Evaluierungsschemas des ZFL-Wissenschaftlichen Beirats ihrem Wesen nach entsprechen.
Dem/Der Zertifikats-Anwärter/in obliegt es, im Einzelfall durch den Nachweis geeigneter Unterlagen den Umfang zu dokumentieren. Die Notwendigkeit einer vorherigen Anerkennung kann entfallen.

6. Wie werden die Veranstaltungen evaluiert?

Die Veranstaltungen werden nach einem vom wissenschaftlichen Beirat der ZFL erarbeiteten einheitlichen Punktesystem bewertet.

7. Wie finde ich heraus, welche Veranstaltungen durch die ZFL anerkannt worden sind?

Alle durch die ZFL anerkannten Veranstaltungen finden Sie unter dem Menüpunkt „Anerkannte Veranstaltungen".

Des Weiteren weisen die Veranstalter in der Regel in Ihren Ankündigungen und/oder im Programmheft auf die Anerkennung durch die ZFL hin. Auch auf den Teilnahmebescheinigungen und/oder Prüfungszeugnissen sollte der Veranstalter einen Hinweis auf die Anerkennung durch die ZFL und der Punkteanzahl vermerkt haben.

8. Wie kann das freiwillige Fortbildungszertifikat beantragt werden?

Sobald Sie die Bedingungen für den Erwerb des Fortbildungszertifikates erfüllt haben, können Sie dieses über Ihr Fortbildungskonto online beantragen.

9. Fallen Gebühren für den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates an?

Für die Ausstellung des freiwilligen Fortbildungszertifikats berechnet die ZFL eine Bearbeitungsgebühr von 60,00 EURO (zzgl. MwSt).

Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgt per Rechnung. Die Rechnung bekommen Sie nach Beantragung des Zertifikats von uns zugeschickt.

10. Hat das freiwillige Fortbildungszertifikat eine Gültigkeitsbeschränkung?

Das freiwillige Fortbildungszertifikat hat keine Gültigkeitsbeschränkung. Die Aktualisierung des Wissens und kontinuierliche Erweiterung der fachlichen Kompetenz soll aber regelmäßig stattfinden. Sobald Sie die Bedingungen für den Erwerb des Fortbildungszertifikates erfüllt haben, können Sie dieses erneut beantragen.

11. Ist das Führen des „Punktekontos" für mich gebührenpflichtig?

Nein, es entstehen keinerlei Gebühren.

12. Muss man Mitglied der GDCh sein, um das Fortbildungskonto führen zu können?

Nein, jede/jeder Lebensmittelchemiker/in kann das ZFL-Fortbildungskonto eröffnen und die absolvierten Fortbildungsmaßnahmen dokumentieren.