1. Was ist die Zertifizierungsstelle für die Fortbildung von Lebensmittelchemiker/innen (ZFL)?
Die ZFL ist eine eigenständige, fachlich unabhängige Einrichtung innerhalb der Gesellschaft Deutscher Chemiker e. V. (GDCh) getragen, durch die Lebensmittelchemische Gesellschaft - Fachgruppe in der GDCh.
Ziel ist es, gute wissenschaftliche Praxis in den Aufgabengebieten von Fachkräften im Bereich Lebensmittelchemie sowie die berufliche Fortbildung zu fördern und ein transparentes, unabhängiges System zur Evaluierung und Dokumentation der Fortbildung zur Verfügung zu stellen.
Veranstalter im Bereich Lebensmittelchemie und verwandter Bereiche können Ihre Veranstaltungen von der ZFL anerkennen lassen. Diese werden nach einem, vom wissenschaftlichen Beirat der ZFL erarbeiteten, einheitlichen Punktesystem bewertet. Den Veranstaltungen wird dann als Ergebnis der Evaluierung eine entsprechende Anzahl an Fortbildungspunkten zugeordnet.
Veranstaltungsteilnehmer können bei der ZFL ihre absolvierten Veranstaltungen in einem Fortbildungskonto dokumentieren und das freiwillige Fortbildungszertifikat -zum Nachweis kontinuierlicher Weiterbildung- erwerben.
2. Warum wurde die ZFL ins Leben gerufen?
Die ZFL wurde aufgrund der gestiegenen fachlichen Anforderungen und zu erwartender rechtlicher Vorgaben zur Zertifizierung der beruflichen Fortbildung von Lebensmittelchemiker/innen ins Leben gerufen.
Rechtliche Vorgaben zur Fortbildung existieren bereits lange in einigen Berufsgruppen, z. B. bei Ärzt/innen, Lebensmittelkontrolleur/innen, Veterinärmediziner/innen oder Architekt/innen und Stadtplaner/innen. Andere Berufsgruppen, z. B. Apotheker/pharmazeutisches Personal haben zunächst ein freiwilliges Fortbildungszertifikat eingeführt, um die Möglichkeit zu schaffen, die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen systematisch zu dokumentieren.
Aufgrund dieser Entwicklungen geht die Lebensmittelchemische Gesellschaft davon aus, dass es in Zukunft auch für Lebensmittelchemiker/innen rechtliche Vorgaben zur Fortbildung geben werden.
Aus diesem Grund wurde die ZFL ins Leben gerufen. Mit dieser eigenständigen, fachlich unabhängigen Einrichtung soll ein einheitliches System der Bewertung und Zertifizierung von berufsrelevanten Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Mit der Möglichkeit des Erwerbs eines zunächst freiwilligen Fortbildungszertifikates soll für Lebensmittelchemiker die Möglichkeit geschaffen werden, professionell zu dokumentieren, dass sie ihr Wissen kontinuierlich auf dem neuesten Stand halten.
3. Gibt es eine Frist für das Einreichen eines Antrages zur Anerkennung einer Veranstaltung bei der ZFL?
Die Veranstaltung sollte online spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der ZFL gemeldet werden. So können wir Ihnen rechtzeitig einen entsprechenden Bescheid zusenden und Sie können Ihre Teilnehmer vor der Veranstaltung über die Anerkennung und die jeweilige Punkteanzahl informieren.
4. Muss bei der Meldung einer Veranstaltung das Programm beigefügt werden?
Bitte fügen Sie dem Antrag das Programm der Veranstaltung bei. Sollte dieses noch nicht vorliegen, kann auch auf Grundlage eines Planungsentwurfes eine erste Bewertung erfolgen. Folgende Angaben sind für eine Bewertung allerdings zwingend notwendig:
- das wissenschaftliche Programm mit den entsprechenden Themen
- die Veranstaltungsleitung und Referenten inkl. Angabe der Qualifikation
- die zeitliche Einteilung der Veranstaltung
5. Welche Gebühren fallen für die Anerkennung einer Veranstaltung an?
Folgende Bearbeitungsgebühren werden pro Antrag erhoben:
- 100,00 EURO (zzgl. MwSt.) für Veranstaltungen mit einem Veranstaltungstag
- 50,00 EURO (zzgl. MwSt.) für jeden weiteren Veranstaltungstag
Eine entsprechende Rechnung bekommen Sie nach Antragsstellung von uns zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Antrags erst nach Zahlung der Gebühr erfolgt.
6. Wie werden die Veranstaltungen evaluiert?
Die Veranstaltungen werden nach einem vom wissenschaftlichen Beirat der ZFL erarbeiteten einheitlichen Punktesystem bewertet.
7. Wie müssen die Teilnahmebescheinigungen und/oder Prüfungszeugnisse gestaltet sein?
Für die Gestaltung der Teilnahmebescheinigungen und/oder Prüfungszeugnisse gibt es keine besonderen Vorgaben. Allerdings sollten diese als Hinweis auf die Anerkennung die folgenden Angaben enthalten:
- ZFL - Logo oder Hinweis: "Anerkannt durch die ZFL"
- die entsprechende Punkteanzahl
Beispielsweise: "Anerkannt durch die ZFL mit 30 Punkten."
Ihre Teilnehmer werden die Bescheinigungen als Nachweis bei der ZFL einreichen. Die ZFL kann so die Veranstaltung bei Verbuchung auf das entsprechende Fortbildungskonto eindeutig zuweisen und die Punktevergabe prüfen.
8. Wie lange müssen die Teilnehmerlisten archiviert werden?
Bitte bewahren Sie die Teilnehmerlisten mindestens 2 Jahre auf. In diesem Zeitraum kann die Teilnahme an der Veranstaltung auf das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet werden. Sollte ein Teilnehmer ausnahmsweise keine Teilnahmebescheinigung vorlegen können, kann ggf. auch mit Hilfe der Teilnehmerlisten der Nachweis der Teilnahme erbracht werden.